FAQ zum Containerbau & Containeranlagen
In diesem Abschnitt finden Sie eine umfassende Sammlung an häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Thema Containerbau und Containeranlagen. Hier bieten wir Ihnen detaillierte Antworten und Einblicke, um Ihr Wissen zu erweitern und alle Fragen, die Sie zum Thema haben könnten, zu klären.
1. Welche Ausstattungsmerkmale sind bei Sanitärcontainern möglich?
Einen Sanitärcontainer können Sie individuell Ausstatten. Ob hochqualitativ oder zweckmäßig können Handwaschbecken, Toiletten-Kabinen, Waschrinnen, Duschkabinen oder auch mit Bodengleichen Duschen versehen werden. Eine Warmwasserversorung ist mittels Boiler oder auch Durchlauferhitzer möglich. Wand, Boden und Deckenbekleidungen werden nach Ihren Wünschen installiert.
3. Warum ist das Fundament für Containeranlagen wichtig?
Das Fundament ist im Bauwesen ein essentieller Teil der allgemeinen Gründung eines Gebäudes. Es sorgt dafür, dass die Last des Bauwerks auf den Baugrund übertragen und dort gleichmäßig verteilt wird.
4. Können Containeranlagen maßgeschneidert gestaltet werden?
Container können maßgeschneidert für den Benutzer ausgestattet und Optisch gestaltet werden. Ob mit einer Wunschtapete, besondere Bodenbeläge oder auch einer HPL Fassade, können Raummodule gestaltet werden.
5. Ist das Aufstellen von Containeranlagen genehmigungspflichtig?
Auch wenn Containergebäude geeignet und darauf ausgelegt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, gelten Sie im Sinne der Landesbauordnungen der Bundesländer nicht als sogenannte „fliegende Bauten“, sondern als „bauliche Anlage“, die beispielsweise aus mehreren Bürocontainern oder Wohncontainern bestehen. Sie sind somit genehmigungspflichtig und man benötigt für das Aufstellen der Bürocontainer oder Wohncontainer eine Baugenehmigung.
Dabei ist es auch ganz unerheblich, ob ein Container auf einem eigenen Fundament steht oder auf einer lediglich verdichteten oder befestigten Fläche, ob er fest mit dem Fundament verbunden, im Untergrund verankert oder einfach nur aufgestellt ist. Der Grund dafür ist, dass Container – auch wenn Sie nicht im herkömmlichen Sinne wie ein Gebäude gebaut, sondern „nur“ aufgestellt werden – nach der Definition der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer nach ihrem Nutzungszweck bewertet werden.
Containergebäude – ob als Einzelcontainer oder zusammengefügt – können jedoch unter bestimmten Umständen als sogenannte Behelfsbauten eingestuft werden. Dafür ist in erste Linie die Nutzungsdauer entscheidend. Ein klassisches Beispiel für Behelfsbauten ist die Baustelleneinrichtung. Mit diesem Begriff werden alle Produktions-, Transport-, Lager- und sonstige Einrichtungen zusammengefasst, die für die Logistik, Infrastruktur und Bevorratung auf der Baustelle benötigt werden. Dazu zählen auch Containeranlagen für Unterkünfte, als Pausenräume, für sanitäre Anlagen, Baustellenbüros oder als Lager.
Weil diese Containeranlagen nur temporär, also ausschließlich für die Dauer der Baustelle, aufgestellt werden, entfällt die Baugenehmigungspflicht, ein Nutzungs- und Aufstellantrag ist jedoch meist trotzdem erforderlich.
Weitere Beispiele für Behelfsbauten sind Container, die bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- oder anderen Großveranstaltungen eingesetzt werden – ob als Unterkünfte, Küchen-, Kühl-, Sanitär-, oder anderer Lagercontainer. Da diese Art von Containern aufgrund der Nutzung nur für sehr kurze Zeiträume im Einsatz sind, bedarf es keiner Baugenehmigung.
6. Wie lange dauert die Lieferung und Installation einer Containeranlage?
Da MM-Module sich auf kleine Containeranlagen spezialisiert, liegt die Lieferung und Installation bei circa 7-11 Wochen.
7. Für welchen Zweck sind Containeranlagen nicht geeignet?
Container sind für viele Zwecke einsetzbar wie z.B. Büro, Lager, Technik oder auch als Modulares Rechenzentrum.
8. Wie lange hält ein Container?
Eine Standzeit ist schwierig zu betiteln, da die Pflege, wie auch im Privatbereich essentiell wichtig ist. Im Normalfall kann ein Container mehrere Jahre in Nutzung sein.
9. In welchen Größen gibt es Container?
Unsere Module können, je nach Anforderung des Nutzers eine Länge von 2 m bis zu 12 m haben. Die Breite ist hier auch individuell, von 2 m bis 3,5 m sind hier machbar.
10. Kann ein Bürocontainer mit Netzwerktechnik versehen werden?
Selbstverständlich kann in einem Bürocontainer ein Serverschrank und die Zugehörige Verkabelung mit Netzwerkdosen installiert werden.